Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Jede Katze muss sterilisiert, jeder Kater kastriert sein.
- Alle Tiere müssen über einen gültigen Impfpass verfügen, d. h., bei Wohnungskatzen dürfen die Impfungen gegen Katzenschnupfen/-seuche nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 3 Wochen sein. Bei Freilaufkatzen muss zusätzlich eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden.
- Jede Katze wird bei der Aufnahme in die Katzenpension in Anwesenheit Ihres Besitzers auf evtl. Parasitenbefall (Flöhe, Zecken, Ohrmilben, Würmer etc.) untersucht und bei positivem Befund sofort mit einem geeigneten Präparat (für den Halter kostenpflichtig) behandelt.
- Zum Schutz unserer übrigen Pensionsgäste muss Ihre Katze frei von ansteckenden Krankheiten sein. Sollte Ihre Katze trotz bester Pflege und aller Vorsichtsmaßnahmen während der Pensionszeit erkranken oder verunfallen, trägt der Halter die Tierarztkosten. Die Katzenpension kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren in sich tragen.
- Transportkörbe und evtl. Gegenstände (Lieblingsteile Ihrer Katze: wie Decke, Spielzeug etc.), die zusammen mit dem Tier abgegeben werden, müssen vom Halter entsprechend gekennzeichnet werden. Bei Beschädigungen oder Verlust übernimmt die Katzenpension keine Haftung.
- Alle Unterbringungsmöglichkeiten, die vorher gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 4 Wochen vorher vom Tierhalter schriftlich storniert werden, damit diese ohne Stornogebühren bleiben.
Wird der Zeitraum von 4 Wochen unterschritten, fallen 50 % an Stornokosten von der Gesamtsumme an. Bis 1 Woche vor Abgabedatum stellen wir Ihnen 70 % und in der letzten Woche vor Abgabedatum 90 % des gesamten gebuchten Aufenthalts in Rechnung. Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise wird ebenfalls der Gesamtpreis fällig.
- Falls der Tierhalter seine Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) verlängert, muss der Halter die Katzenpension umgehend informieren. Wird die Katze nicht spätestens am 14. Tage nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Pensionszeit abgeholt, so ist der Tierhalter verpflichtet, den vereinbarten Tagespreis für den gesamten Zeitraum und evlt. Behandlungskosten bis zu diesem Zeitpunkt zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, über das Tier nach eigenem Ermessen zu verfügen, insbesondere es auch im Namen des Eigentümers an Dritte zu übereignen - ohne Anspruch des Halters auf eine Vergütung.
- Der Halter haftet für Beschädigungen und Verunreinigungen (Harnmarkieren, Unsauberkeit), die während der Pensionszeit durch sein/e Tier/e verursacht werden. Erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden (z. B. versteckte Urinstellen) innerhalb einer Woche nach Beendigung
der Pensionszeit dem Halter angezeigt werden.