Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Jede Katze muss sterilisiert, jeder Kater kastriert sein.

  2. Alle Tiere müssen über einen gültigen Impfpass verfügen, d. h., bei Wohnungskatzen dürfen die Impfungen gegen Katzenschnupfen/-seuche nicht älter als 1 Jahr und bei Katzen mit Erstimpfungen nicht jünger als 3 Wochen sein. Bei Freilaufkatzen muss zusätzlich eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Wichtiger Hinweis: Katzen ab einem Alter von 10 Jahren benötigen für einen Aufenthalt bei uns keine aktuellen Impfungen mehr.

  3. Jede Katze muss kurz vor der Aufnahme (nicht länger als 2 Wochen vor Abgabe des Tieres) in die Katzenpension gegen Parasitenbefall (Flöhe, Zecken, Ohrmilben, Würmer etc.) behandelt sein. Sollten dennoch Anzeichen für Parasitenbefall während der Pensionszeit festgestellt werden, wird das Tier von der Pension für den Halter kostenpflichtig behandelt.

  4. Zum Schutz unserer übrigen Pensionsgäste muss Ihre Katze frei von ansteckenden Krankheiten sein. Sollte Ihre Katze trotz bester Pflege und aller Vorsichtsmaßnahmen während der Pensionszeit erkranken oder verunfallen, trägt der Halter die Tierarztkosten. Die Katzenpension kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren in sich tragen.

  5. Alle Unterbringungsmöglichkeiten, die vorher gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 30 Tage vor Pensionsbeginn vom Tierhalter schriftlich storniert werden, damit keine Stornogebühren anfallen. Wird der Zeitraum von 30 Tagen unterschritten, fallen Stornokosten (jeweils vom Pensionsbetrag) nach folgender Zeitstaffel an:
    50 % Stornogebühren bis zum 15. Tag vor Pensionsbeginn
    70 % Stornogebühren bis zum   8. Tag vor Pensionsbeginn
    90 % Stornogebühren in der letzten Woche vor Pensionsbeginn
    Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise, sowie bei nicht in Anspruchnahme der Unterkunft wird der Gesamtpreis fällig.

  6. Falls der Tierhalter seine Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) verlängert, muss der Halter die Katzenpension umgehend informieren. Wird die Katze nicht spätestens am 14. Tage nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Pensionszeit abgeholt, so ist der Tierhalter verpflichtet, den vereinbarten Tagespreis für den gesamten Zeitraum und evtl. Behandlungskosten bis zu diesem Zeitpunkt zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, über das Tier nach eigenem Ermessen zu verfügen, insbesondere es auch im Namen des Eigentümers an Dritte zu übereignen - ohne Anspruch des Halters auf Rückgabe oder Vergütung.

  7. Der Halter haftet für Beschädigungen/Verunreinigungen (Harnmarkieren, Unsauberkeit), die während der Pensionszeit durch sein/e Tier/e verursacht werden. Erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden (z.B. versteckte Urinstellen) innerhalb einer Woche nach Beendigung der Pensionszeit dem Halter angezeigt werden.

  8. Der Halter hat keinen Anspruch auf die von ihm speziell gewünschte und gebuchte Unterkunft, wenn diese aus irgendwelchen Gründen am Abgabetag der Katze/n nicht bezugsbereit ist. In diesem Falle steht es der Pensionsleitung frei, eine andere Unterkunft - mindestens in der gleichen Kategorie wie gebucht - zur Verfügung zu stellen.